eRechnung ab sofort in Euronet verfügbar


News
12.11.2024
Die eRechnungsfunktion steht ab sofort in Euronet als optionale Funktion zur Verfügung. Die Erstellung von eRechnungen ist seit dem 01.01.2025 unter Berücksichtigung bestimmter Ausnahmen im B2B-Bereich (Business-to-Business) Pflicht.
Deshalb stellen wir Ihnen an dieser Stelle die wichtigsten Informationen zusammen:
Die eRechnung wird bis auf Weiteres nur im B2B-Bereich verpflichtend, und auch nur dann, wenn der Rechnungsempfänger darauf besteht. Rechnungen an Privatpersonen dürfen weiterhin wie bisher ausgestellt werden (Papier, PDF).
Es gibt eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2027 für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz unter 800.000.- EUR pro Jahr: Liegen die Umsätze darunter, entfällt bis zum genannten Datum die Verpflichtung zur Ausstellung von eRechnungen im B2B-Bereich!
Für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz über 800.000.- EUR gilt die Verpflichtung zur Erzeugung von eRechnungen bereits ab dem 01.01.2027.
Die elektronische Abrechnung nach §302 SGB V mit den Krankenkassen ist von dieser Regelung nicht betroffen. Hier bleibt das bisherige technische Verfahren und Format unverändert.
Die EVEX-Group, zu der neben Euronet auch Amparex und Ipro gehören, hat eine Schnittstelle zu der Plattform der formware GmbH realisiert, die ebenfalls zum Firmennetz der EVEX-Group zählt. Daher ist in allen genannten Produkten die Erzeugung und Versendung von eRechnungen bereits ab sofort möglich. Für Polen und Belgien laufen aktuell die letzten Tests, sodass auch in diesen Ländern diese Funktion Anfang 2026 zur Verfügung stehen wird.
Wichtig:
Nach derzeitigem Stand wird es in Euronet keine Möglichkeit geben, eingehende eRechnungen darzustellen oder zu verarbeiten. Grundsätzlich besteht innerhalb von Euronet auch dafür keine Notwendigkeit, da keine Eingangsrechnungen in Euronet verbucht werden.
Bitte setzen Sie sich mit Ihrer Buchhaltung bzw. Ihrem Steuerberater in Verbindung, was die Verarbeitung von eingehenden eRechnungen anbelangt.
Für Fragen zur Aktivierung dieser Funktion wenden Sie sich bitte an Ihren Euronet-Berater.
Die eRechnungsfunktion steht ab sofort in Euronet als optionale Funktion zur Verfügung. Die Erstellung von eRechnungen ist seit dem 01.01.2025 unter Berücksichtigung bestimmter Ausnahmen im B2B-Bereich (Business-to-Business) Pflicht.
Deshalb stellen wir Ihnen an dieser Stelle die wichtigsten Informationen zusammen:
Die eRechnung wird bis auf Weiteres nur im B2B-Bereich verpflichtend, und auch nur dann, wenn der Rechnungsempfänger darauf besteht. Rechnungen an Privatpersonen dürfen weiterhin wie bisher ausgestellt werden (Papier, PDF).
Es gibt eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2027 für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz unter 800.000.- EUR pro Jahr: Liegen die Umsätze darunter, entfällt bis zum genannten Datum die Verpflichtung zur Ausstellung von eRechnungen im B2B-Bereich!
Für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz über 800.000.- EUR gilt die Verpflichtung zur Erzeugung von eRechnungen bereits ab dem 01.01.2027.
Die elektronische Abrechnung nach §302 SGB V mit den Krankenkassen ist von dieser Regelung nicht betroffen. Hier bleibt das bisherige technische Verfahren und Format unverändert.
Die EVEX-Group, zu der neben Euronet auch Amparex und Ipro gehören, hat eine Schnittstelle zu der Plattform der formware GmbH realisiert, die ebenfalls zum Firmennetz der EVEX-Group zählt. Daher ist in allen genannten Produkten die Erzeugung und Versendung von eRechnungen bereits ab sofort möglich. Für Polen und Belgien laufen aktuell die letzten Tests, sodass auch in diesen Ländern diese Funktion Anfang 2026 zur Verfügung stehen wird.
Wichtig:
Nach derzeitigem Stand wird es in Euronet keine Möglichkeit geben, eingehende eRechnungen darzustellen oder zu verarbeiten. Grundsätzlich besteht innerhalb von Euronet auch dafür keine Notwendigkeit, da keine Eingangsrechnungen in Euronet verbucht werden.
Bitte setzen Sie sich mit Ihrer Buchhaltung bzw. Ihrem Steuerberater in Verbindung, was die Verarbeitung von eingehenden eRechnungen anbelangt.
Für Fragen zur Aktivierung dieser Funktion wenden Sie sich bitte an Ihren Euronet-Berater.
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eRechnung ab sofort in Euronet verfügbar

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12.11.2024
Die eRechnungsfunktion steht ab sofort in Euronet als optionale Funktion zur Verfügung. Die Erstellung von eRechnungen ist seit dem 01.01.2025 unter Berücksichtigung bestimmter Ausnahmen im B2B-Bereich (Business-to-Business) Pflicht.
Deshalb stellen wir Ihnen an dieser Stelle die wichtigsten Informationen zusammen:
Die eRechnung wird bis auf Weiteres nur im B2B-Bereich verpflichtend, und auch nur dann, wenn der Rechnungsempfänger darauf besteht. Rechnungen an Privatpersonen dürfen weiterhin wie bisher ausgestellt werden (Papier, PDF).
Es gibt eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2027 für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz unter 800.000.- EUR pro Jahr: Liegen die Umsätze darunter, entfällt bis zum genannten Datum die Verpflichtung zur Ausstellung von eRechnungen im B2B-Bereich!
Für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz über 800.000.- EUR gilt die Verpflichtung zur Erzeugung von eRechnungen bereits ab dem 01.01.2027.
Die elektronische Abrechnung nach §302 SGB V mit den Krankenkassen ist von dieser Regelung nicht betroffen. Hier bleibt das bisherige technische Verfahren und Format unverändert.
Die EVEX-Group, zu der neben Euronet auch Amparex und Ipro gehören, hat eine Schnittstelle zu der Plattform der formware GmbH realisiert, die ebenfalls zum Firmennetz der EVEX-Group zählt. Daher ist in allen genannten Produkten die Erzeugung und Versendung von eRechnungen bereits ab sofort möglich. Für Polen und Belgien laufen aktuell die letzten Tests, sodass auch in diesen Ländern diese Funktion Anfang 2026 zur Verfügung stehen wird.
Wichtig:
Nach derzeitigem Stand wird es in Euronet keine Möglichkeit geben, eingehende eRechnungen darzustellen oder zu verarbeiten. Grundsätzlich besteht innerhalb von Euronet auch dafür keine Notwendigkeit, da keine Eingangsrechnungen in Euronet verbucht werden.
Bitte setzen Sie sich mit Ihrer Buchhaltung bzw. Ihrem Steuerberater in Verbindung, was die Verarbeitung von eingehenden eRechnungen anbelangt.
Für Fragen zur Aktivierung dieser Funktion wenden Sie sich bitte an Ihren Euronet-Berater.



